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Erneuerung Begleiterkarte

Erneuerung der Begleiterkarte
Ausgabe der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung neu auf dem SwissPass

Im letzten Jahr wurden Sie durch Ihre kantonale Stelle informiert, dass die aktuelle Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) mit der Gültigkeit 2017–2020 bis Ende 2021 verlängert wurde, weil die Begleiterkarte künftig auf dem SwissPass integriert wird.

Künftig wird die Begleiterkarte als Leistung auf dem SwissPass integriert sein. Die Migration der Begleiterkarten auf die SwissPass-Karte startet 2022 und erfolgt gestaffelt nach Wohnkanton. Die Papierversion bleibt bis dahin gültig.
Sie finden weitere Infos dazu auf sbb.ch/begleiterkarte. Nach Abschluss der Migration sämtlicher Wohnkantone ist die Papierkarte nicht mehr gültig und bei einer Kontrolle wird nur noch die Begleiterkarte auf dem SwissPass akzeptiert.

Sie haben noch keinen SwissPass?
Falls Sie noch keine SwissPass-Karte besitzen, müssen Sie folgende Unterlagen beim SBB Contact Center einreichen:
– Ärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate) – verfügbar ab November 2021 auf sbb.ch/begleiterkarte
– Aktuelles Passfoto
– Kopie eines amtlichen Ausweises

Sie haben bereits einen SwissPass?
Für die Beantragung der Begleiterkarte für Kundinnen und Kunden mit einer SwissPass Karte muss lediglich ein aktuelles ärztliches Attest (nicht älter als
6 Monate) eingereicht werden (verfügbar ab November 2021 auf sbb.ch/begleiterkarte).
Wie wissen Sie, dass Ihre Begleiterkarte auf dem SwissPass aktiviert ist?
Sobald der SwissPass ausgestellt wurde resp. die Leistung Begleiterkarte auf dem SwissPass migriert ist, werden Sie per E-Mail oder SMS darüber informiert.
Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Papierkarte entsorgen und bequem mit dem SwissPass reisen.

Was ändert sich für Sie mit dem SwissPass?
Ihr neuer Ansprechpartner ist ab der Migration Ihrer Karte auf den SwissPass das SBB Contact Center. Ein aktuelles ärztliches Attest muss nur noch beim Erstbezug eingereicht werden. Die Leistung Begleiterkarte erneuert sich danach automatisch. Das heisst die Leistung Begleiterkarte muss nicht mehr aktiv durch Sie bestellt werden. Alle fünf Jahre erhalten Sie automatisch eine neue SwissPass Karte (inkl. Leistung Begleiterkarte).

Begleitausweis SBB

Wer aufgrund einer Behinderung und auf ärztliches Attest hin auf eine Begleitung im öffentlichen Verkehr angewiesen ist, kann über den Wohnsitzkanton eine Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung («Begleiterkarte») beziehen. Damit reist eine Person – entweder jene mit der Behinderung oder die Begleitperson – in der Schweiz kostenlos auf den Strecken der am Nationalen Direkten Verkehr beteiligten Transportunternehmen. Zusätzlich darf auch ein Blindenhund gratis mitgenommen werden.
Die Begleiterkarte ist jeweils vier Jahre gültig. Die aktuelle Ausweiskarte gilt für die Periode 2017–2020 und wird auf grünem Papier ausgegeben. Rund 50’000 Karten sind derzeit im Umlauf. Nun wird die aktuell gültige Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Denn beim Produkt bahnen sich Veränderungen an. Die Ausweiskarte soll kundenfreundlicher gestaltet werden und auf vielfachen Wunsch hin in einem kleineren Format erscheinen.
Weitere Informationen zur Begleiterkarte erhalten Sie hier.

Erneuerung der Begleiterkarte

Erneuerung der Begleiterkarte

Die neue Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung kann bei den zuständigen kantonalen Stellen bestellt werden. Der Prozess für die Erneuerung ist sehr einfach. Die Ausweiskarten für die Periode 2017 – 2020 sind unverändert 4 Jahre gültig und werden wie bisher auf Papier herausgegeben. Ab Anfangs Oktober 2016 werden die zuständigen kantonalen Stellen die neue Ausweiskarte ausliefern können. Die Ausweiskarte zu erneuern ist ganz einfach: Laden Sie  das ärztliche Attest für Reisende mit einer Behinderung herunter. Lassen Sie das ärztliche Attest von ihrem Arzt ausfüllen und unterschreiben. Vergessen Sie bitte nicht das ärztliche Attest selber zu unterschreiben. Legen Sie ein Passfoto bei. Schicken Sie das Passfoto und das ausgefüllte ärztliche Attest an die Kantonale Stelle. Zeigen Sie dem Zugspersonal ein gültiges Billet zusammen mit der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung. Die Begleitperson reist zusammen mit Ihnen im selben Wagen und in der selben Klasse. Die Begleitperson muss Sie auf der ganzen Strecke begleiten und Ihnen helfen können. Die Begleiterkarte ist auf den «Strecken der am direkten Personenverkehr beteiligten schweizerischen Transportunternehmen» gültig. Wenn Die Person mit einer Behinderung im Besitz einer Begleiterkarte und eines gültigen Fahrausweises (ganzes Billett, GA oder Billett mit Halbtax) ist, reist die Begleitperson gratis. Wenn die Begleitperson im Besitz eines gültigen Fahrausweises (ganzes Billett, Swisspass mit GA oder Billett mit Halbtax)ist: Die Person mit einer Behinderung und einer Begleiterkarte reist gratis. Die Fahrvergünstigung für Reisende mit einer Behinderung kann in Kombination mit der Fahrvergünstigung für Familien (z.B. Junior- oder Enkel-Karte) genutzt werden. Sie gelten ausschliesslich in Kombination mit einem gültigen Billett. In keinem Fall dürfen alle Reisenden gratis reisen. Für Anfragen und Informationen kontaktieren Sie das SBB Call Center Handicap 0800 007 102 oder schreiben Sie an handicap[@]sbb[.]ch

Elternsofa: Haben Sie Fragen an erfahrene Eltern?

Elternsofa.ch, ein neues Angebot von insieme Schweiz, vernetzt ratsuchende Eltern eines Kindes mit geistiger Behinderung mit Eltern, die bereit sind, ihr Wissen und ihre Erfahrungen weiterzugeben.
Eltern eines Kindes mit geistiger Behinderung sehen sich immer wieder mit spezifischen, nicht ganz alltäglichen Situationen konfrontiert. Wie gehe ich die Integration meines Kindes in den Kindergarten am besten an? Was bringt die Reittherapie? Der Weg zur passenden Fachstelle ist oftmals aufwändig und das Wissen, das dort abgeholt werden kann, nicht immer leicht im eigenen Alltag anwendbar.

Elternsofa ermöglicht den Kontakt zu Eltern in einer ähnlichen Situation.

So kann auf die eigene Situation abgestimmtes, umfassendes und alltagserprobtes Wissen weitergegeben werden. Nebst der Unterstützung in Form von Informationen wird den Eltern auch ein Gemeinschaftsgefühl vermittelt: Ich bin nicht allein mit meiner Situation, «da draussen» gibt’s noch viele andere Eltern, die sich mit ähnlichen Fragen und Situationen auseinandersetzen. Oftmals ist es auch motivierend, zu sehen, wie andere Eltern Situationen angehen, mit der Behinderung ihres Kindes umgehen. Elternsofa ist somit eine wertvolle Ergänzung zu Fach- und Beratungsstellen.

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