Erneuerung Begleiterkarte

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Erneuerung der Begleiterkarte
Ausgabe der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung neu auf dem SwissPass

Im letzten Jahr wurden Sie durch Ihre kantonale Stelle informiert, dass die aktuelle Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) mit der Gültigkeit 2017–2020 bis Ende 2021 verlängert wurde, weil die Begleiterkarte künftig auf dem SwissPass integriert wird.

Künftig wird die Begleiterkarte als Leistung auf dem SwissPass integriert sein. Die Migration der Begleiterkarten auf die SwissPass-Karte startet 2022 und erfolgt gestaffelt nach Wohnkanton. Die Papierversion bleibt bis dahin gültig.
Sie finden weitere Infos dazu auf sbb.ch/begleiterkarte. Nach Abschluss der Migration sämtlicher Wohnkantone ist die Papierkarte nicht mehr gültig und bei einer Kontrolle wird nur noch die Begleiterkarte auf dem SwissPass akzeptiert.

Sie haben noch keinen SwissPass?
Falls Sie noch keine SwissPass-Karte besitzen, müssen Sie folgende Unterlagen beim SBB Contact Center einreichen:
– Ärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate) – verfügbar ab November 2021 auf sbb.ch/begleiterkarte
– Aktuelles Passfoto
– Kopie eines amtlichen Ausweises

Sie haben bereits einen SwissPass?
Für die Beantragung der Begleiterkarte für Kundinnen und Kunden mit einer SwissPass Karte muss lediglich ein aktuelles ärztliches Attest (nicht älter als
6 Monate) eingereicht werden (verfügbar ab November 2021 auf sbb.ch/begleiterkarte).
Wie wissen Sie, dass Ihre Begleiterkarte auf dem SwissPass aktiviert ist?
Sobald der SwissPass ausgestellt wurde resp. die Leistung Begleiterkarte auf dem SwissPass migriert ist, werden Sie per E-Mail oder SMS darüber informiert.
Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Papierkarte entsorgen und bequem mit dem SwissPass reisen.

Was ändert sich für Sie mit dem SwissPass?
Ihr neuer Ansprechpartner ist ab der Migration Ihrer Karte auf den SwissPass das SBB Contact Center. Ein aktuelles ärztliches Attest muss nur noch beim Erstbezug eingereicht werden. Die Leistung Begleiterkarte erneuert sich danach automatisch. Das heisst die Leistung Begleiterkarte muss nicht mehr aktiv durch Sie bestellt werden. Alle fünf Jahre erhalten Sie automatisch eine neue SwissPass Karte (inkl. Leistung Begleiterkarte).