Invalidenversicherung (IV)

Als mögliche Versicherungsleistungen der IV kommen in Betracht:

  • Assistenzbeitrag für Minderjährige und Volljährige
  • Hilflosenentschädigung für Minderjährige und Volljährige
  • evt. Intensivpflegezuschlag für Minderjährige
  • Vergütung von Hilfsmittel
  • IV-Rente für Volljährige
  • Medizinische Massnahmen (bei Geburtsgebrechen wird bis zur Vollendung des 20. Altersjahr bezahlt)
  • Massnahmen berufliche Eingliederung

Mehr Infos auf der Webseite der SVA Zürich.

Kontakt für den Bezirk Horgen: Webseite der SVA Horgen.